Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Grundversorgung, auch Regelversorgung genannt. Darunter fallen zum Beispiel Amalgamfüllungen. Wer eine attraktive, weil unauffälligere, Kunststofffüllung, Inlays oder Implantate bevorzugt, fällt aus der Regelversorgung und zahlt drauf. Der befundbezogene Festzuschuss regelt, dass die Krankenkasse 60 % der Kosten bei einem Zahnersatz übernimmt. Sprich, 40 % des Betrags müssen vom Patienten selber getragen werden - unabhängig davon, welche Lösung Ihnen vom Arzt empfohlen wird und vor allem unabhängig davon, was Sie sich selber wünschen.
Auch Zahnvorsorge-Maßnahmen fallen unter diese Regelung. Als Beispiel: bei einer Zahnbetterkrankung wie der Parodontose zahlt die Krankenkasse erst ab einer Zahnfleischtaschentiefe von 3,5 mm. Wollen Sie vorbeugend schon im Frühstadium tätig werden, zahlen Sie komplett aus eigener Tasche. Gleiches gilt für die professionelle Zahnreinigung, die 1–2 Mal im Jahr empfohlen wird. Die gute Nachricht, vor genau diesen Kosten schützt Sie eine Zahnzusatzversicherung.